Der aufgehobene Zwangsverwalter

Die einem Zwangsverwalter im Beschluss über die Aufhebung der Zwangsverwaltung vorbehaltene Befugnis, rückständige Mieten einzuziehen, ermächtigt diesen nicht, einen Rechtsstreit gegen Dritte zu beginnen, welche die Mieten unberechtigt vereinnahmt haben sollen.

Der aufgehobene Zwangsverwalter

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. September 2009 – IX ZR 149/08