Arbeiten auch zufriedenstellend erledigt. Doch manchmal sieht das Endergebnis leider nicht so aus, wie man es von einem Profi hätte erwarten dürfen. In solchen Fällen ist es wichtig, den entsprechenden Mangel richtig zu reklamieren.
Wann muss der Mangel reklamiert werden?
Der Mangel sollte reklamiert werden, sobald er einem auffällt. Wenn das Werkzeug zum Verputzen nicht professionell aussieht, ist das noch kein Grund, zu reklamieren. Doch wenn sich abzeichnet, dass Fliesen schief an der Wand angebracht werden, sollten die Handwerker darauf aufmerksam gemacht werden.
Auf keinen Fall sollte bei einem Grund zur Beanstandung das Abnahmeprotokoll unterschrieben werden. Denn damit wird bestätigt, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bis zur Beseitigung des Mangels kann jedenfalls zumindest ein Teil des Rechnungsbetrages einbehalten werden.
Aufforderung zur Nachbesserung
Die gesetzliche Gewährleistung bei Handwerkerarbeiten gilt für zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes ist es möglich, bei schlecht durchgeführten Arbeiten eine schriftliche Frist zur Nachbesserung zu setzen. Ein angemessener Zeitraum dafür ist etwa 10 bis 14 Tage.
Wenn Handwerker diese Frist verstreichen lassen oder die Nachbesserung auch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, haben Konsumenten das Recht, einen anderen Handwerker mit den Ausbesserungsarbeiten zu beauftragen. Die Kosten müssen dann vom ursprünglichen Vertragspartner ersetzt werden.
Um dieses Recht durchzusetzen, ist es allerdings ratsam, vorher entsprechende Beweise in Form von Fotos anzufertigen und Zeugen hinzuzuziehen.
Wo erhalten Konsumenten Hilfe im Streitfall?
Viele örtliche Handwerkskammern verfügen über eine eigene Schlichtungsstelle. Diese bieten eine kostenlose Erstberatung und versuchen vor allem, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Handwerksbetrieb kommt.
Falls es keine örtliche Handwerkskammer gibt oder der Versuch der Einigung auch auf diesem Weg scheitert, haben Konsumenten noch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt beziehungsweise einen Gutachter einzuschalten. Dies ist allerdings oftmals mit Kosten verbunden, die über dem ursprünglichen Auftragswert liegen.
Wer eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen, in allen anderen Fällen sollte im Vorfeld allerdings eine entsprechende Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt werden. Die Androhung einer schlechten Bewertung im Internet kann in manchen Fällen ebenfalls einiges bewirken.
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- Elektriker: Michal Jarmoluk











