Ob an Familie, Freunde, Kollegen oder andere Bekannte: Manchmal kommt es vor, dass Personen privat einen Kredit an andere übertragen und dann mit dem Problem konfrontiert sind, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Doch wie handelt man als Betroffener in solchen Situationen? Gibt es rechtliche Absicherung und Verfahren, die helfen können?
Sogenannte Privatdarlehen oder Privatkredite treten in der Regel im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses auf. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass Privatpersonen Geld an andere Privatpersonen verleihen unter der Voraussetzung, es irgendwann zurückzuerhalten. Die Motive hierfür sind vielfältig. Mal leihen Eltern ihren Kindern Geld, das zum Kauf einer Immobilie oder Finanzierung des Studiums verwendet werden soll. Mal sind es Bestrebungen, ein Unternehmen zu gründen und finanzielle Zuschüsse stammen aus dem Freundeskreis. Für den Geber des Privatdarlehens treten dann Probleme auf, wenn sich der Empfänger weigert, das Geld zurückzuzahlen oder einfach abtaucht.
Wie bekommt man sein Geld zurück?
Grundsätzlich ist es ratsam, mit entsprechenden Präventionsmaßnahmen solche ungünstigen Situationen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Hat eine Person bereits mehrfach um Geld gebeten, ist bekanntlich verschuldet oder kann keine plausiblen Beweggründe für den Privatkredit vorzeigen, ist höchste Vorsicht geboten. Des Weiteren ist in keinem Fall auf einen schriftlichen Darlehensvertrag zu verzichten. Dieser dient im Zweifelsfall als Beleg und Absicherung für den Kreditgeber. Dort sollten Höhe des Privatdarlehens sowie eine genaue Frist zur Rückzahlung hinterlegt sein.
Doch was passiert, wenn kein Darlehensvertrag abgeschlossen wurde? Generell sind auch mündliche Vertragsabschlüsse bindend. Allerdings ist es schwer, solche Vereinbarungen nachzuweisen, wodurch rechtliches Eingreifen erschwert wird. In solchen Fällen kann versucht werden, im Nachhinein eine Schuldanerkenntnis durch den Schuldner unterschreiben zu lassen sowie einen schriftlichen Rückzahlungsplan zu vereinbaren.
Der erste Schritt im Zusammenhang mit ausstehenden Rückzahlungen eines Privatkredites besteht in den meisten Fällen in der persönlichen Kontaktaufnahme. Gerade weil Privatdarlehen nicht selten auf Vertrauensbasis geschlossen werden, kann dies bereits zu einer Lösung verhelfen. Allerdings sollten sich private Kreditgeber hierbei nicht zu viel Zeit nehmen. In Deutschland verjähren private Schulden bereits nach drei Jahren.
Es hilft alles nichts
Zeigt sich das persönliche Gespräch ohne Erfolg, gilt es, rechtliche Schritte zu ergreifen. In solchen Fällen können private Kreditgeber reagieren, indem sie privat Inkasso beauftragen. Die Wirkung eines professionellen Inkassounternehmens reicht oftmals bereits aus, um dem Schuldner ausreichend Druck zu machen und ihn zu einer Zahlung zu motivieren. Dabei erfolgt zunächst eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung per Einschreiben, die den Schuldner offiziell in Verzug bringt (§ 286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt können Betroffene außerdem Verzugszinsen erheben. Zeigt sich der Schuldner auch nach der ersten schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht zahlungsbereit, so wird das beauftragte Inkassounternehmen weitere Maßnahmen einleiten. Womöglich versucht es zunächst, mit außergerichtlichen Verfahren eine Lösung zu finden und wird beispielsweise weitere Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder SMS versenden.
Erweisen sich die außergerichtlichen Maßnahmen als wirkungslos, erfolgt im nächsten Schritt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Während die vorangegangenen Lösungsversuche auch vom privaten Kreditgeber selbst durchgeführt werden können, ist spätestens hier eine dringende Empfehlung für die Einschaltung eines Anwaltes oder eines entsprechenden Inkassounternehmens auszusprechen. Gestattet nun das Mahngericht den Mahnantrag und der Schuldner widerspricht diesem nicht, so erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Es kommt zur Zwangsvollstreckung oder Pfändung.
Ist der Schuldner allerdings vollends zahlungsunfähig, kann dies zu einem Problem führen. Viele Inkassounternehmen bieten aus diesem Grund ein Langzeitmonitoring des Schuldners an. Hierbei wird die finanzielle Situation des Schuldners über Jahre bis mehrere Jahrzehnte überwacht. Sobald dieser zu einem gewissen Zeitpunkt wieder die Zahlungsfähigkeit erreicht, kann das Inkassounternehmen das Verfahren neu einleiten.











