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Bundesbahnbeamte – zu alt für die Bewerbung in die nächsthöhere Laufbahn?

Die Festlegung einer Altersgrenze für die nächsthöhere Laufbahn von Bundesbeamten durch bloße Verwaltungsvorschrift oder Rechtsverordnung ist verfassungswidrig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) auf Antrag eines 61-jährigen Bundesbahnbetriebsinspektors im Wege

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