Betrug durch Missbrauch des Lastschriftverfahrens

Mit den Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim Betrug im Zusammenhang mit routinemäßigen Massengeschäften (hier: durch Missbrauch des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens) hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Dabei begegnete die Verurteilung der Angeklagten wegen vollendeten gewerbsmäßigen Bandenbetruges für

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Konkludente Genehmigung einer Lastschrift

Die Frage, ob eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren vom Kontoinhaber konkludent genehmigt worden ist, beantwortet sich nach dem objektiven Erklärungswert seines Verhaltens, für den die spätere Befolgung eines Widerspruchs des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Kontoinhabers durch die Bank nicht maßgeblich

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