Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren
So hat, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied, auch die Aufhebung des § 100a Abs. 1 BVFG 2001 durch Gesetz vom 7. November 2015 keine Rückwirkung auf bereits bestandskräftig abgeschlossene Bescheinigungsverfahren
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