Zuchtverbot wegen 14 Bengal-Katzen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgericht Mainz haben die zuständige Behörde einem Mann aus Rheinhessen, der seit mehreren Jahren eine Zucht mit Bengal-Katzen betreibt, zu Recht mit sofortiger Wirkung die gewerbsmäßige Zucht von Katzen und den Handel mit ihnen untersagt.

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Keine herausragende Sachverständige

Für den Nachweis „besonderer Sachkunde“ i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Bewerber erheblich über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Ein Nachweis herausragender Fähigkeiten“

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