Klassenarbeiten sind gleichmäßig auf das ganze Schuljahr zu verteilen, um hinreichend Aufschluss über Unterrichtserfolg und Kenntnisstand vermitteln zu können.
Fachlehrer sind nicht verpflichtet, zur Bildung der Note für die mündlichen Leistungen förmliche Prüfungsgespräche abzuhalten.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss vom 9. September 2010 – 9 S 2122/10











