Gerichtsneuordnung in Brandenburg

Die Brandenburgische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Gerichtsneuordnung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, durch das die Land- und Amtsgerichtsbezirke sowie die Arbeitsgerichtsbezirke bis 2013 neu geordnet werden sollen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass keiner der bisherigen Gerichtsstandorte aufgegeben wird.

Gerichtsneuordnung in Brandenburg

Im Jahr 2005, als die Diskussion um die zukünftige Gerichtsstruktur im Land Brandenburg begann, hatte sich noch eine ganz andere Entwicklung abgezeichnet: Nach ersten Überlegungen sollten sieben Amts- und ein Arbeitsgericht aufgelöst werden. Von der Schließung bedroht waren nicht nur das Arbeitsgericht Senftenberg und die kleinsten Amtsgerichte in Guben und Zehdenick, sondern auch die mittelgroßen Amtsgerichte in Bad Freienwalde, Schwedt (Oder), Eisenhüttenstadt und sogar Zossen mit neun Richterstellen. Auch das Amtsgericht in Rathenow, das gerade erst für etwa sieben Millionen Euro renoviert worden war, stand auf der Streichliste. Gegen Ende der vorangegangenen Legislatur, nach jahrelanger Kontroverse, sollten immerhin noch vier Gerichte aufgelöst werden: die Amtsgerichte Zossen, Eisenhüttenstadt und Guben sowie das Arbeitsgericht Senftenberg.

Dabei wurden die Gründe, die für eine Schließung herangezogen wurden, in aller Regel nicht aus justizoriginären Interessen und Notwendigkeiten entwickelt. Vielmehr sollten zunächst Gerichte allein deshalb geschlossen werden, um schablonenhaft die Idee „ein Landkreis/ein Amtsgericht“ umzusetzen. Bei 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten sollte deshalb die Zahl der Amtsgerichte von 25 um sieben Gerichte auf 18 reduziert werden. Bei diesen von Finanzexperten forcierten Bestrebungen wurde von 2005 bis 2009 völlig außer acht gelassen, dass bereits mit der großen Justizreform des Jahres 1993 eine zukunftsfähige Gerichtsstruktur für Brandenburg geschaffen worden war. Von den 42 Kreisgerichten, die es zu DDR-Zeiten auf der Fläche des späteren Landes Brandenburg gab, blieben 25 Amtsgerichte übrig.

Als Folge der ergebnislosen Kontroverse um eine Justizreform konnten ab 2005 fast keine Investitionen in Gerichte mehr getätigt werden, obwohl dies oft dringend erforderlich gewesen wäre. Die Planungsunsicherheit war sogar noch weitreichender. Solange der Fortbestand des gut funktionierenden Amtsgerichts Zossen nicht gesichert war und erwogen wurde, es auf die Nachbargerichte in Königs Wusterhausen, das etwas größer ist, und das Amtsgericht Luckenwalde, das kleiner ist, aufzuteilen, konnten auch diese Gerichte nicht modernisiert werden. Denn der aus der Auflösung des Amtsgerichts Zossen resultierende Personalzuwachs hätte unmittelbare Folgen für die Bau- und Sanierungskosten an diesen beiden Gerichten gehabt.

Nach dem nun vorgesehenen Gerichtsneuordnungsgesetz soll das Amtsgericht Zossen als mittelgroßes Gericht seine Eigenständigkeit behalten. Die Zahl der Gerichtseingesessenen (Einwohnzahl im Amtsgerichtsbezirk) ist stabil und rechtfertigt in jedem Fall den Fortbestand des Gerichts. Unter sozialen Aspekten ist zu betonen, dass etwa 50 Personen ihren Arbeitsplatz in Zossen behalten. Ferner gibt es eine rechtsextremistische Szene im Landkreis Teltow-Fläming, die unter anderem in Zossen im Hinblick auf Personalentwicklung und Aktivität einen Schwerpunkt bildet. Als wichtiges Symbol des Rechtsstaats sollte das Amtsgericht in Zossen auch vor diesem Hintergrund erhalten bleiben.

Erhalten bleibt auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt und wird nicht dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) zugeschlagen. Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt ist Teil einer gut funktionierenden Justiz vor allem im Bereich der Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden und der Bearbeitung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Für das Amtsgericht besteht kein akuter Investitionsbedarf. Durch eine Unterbringung der Sozialen Dienste der Justiz und des Grundbuchamts in dem Gebäudekomplex werden Mietkosten gemindert.

Das Amtsgericht Guben verliert zwar seine Eigenständigkeit, bleibt jedoch als Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus erhalten. Investitionen in das Gerichtsgebäude sind nicht erforderlich.

Aufgelöst wird das Arbeitsgericht Senftenberg, allerdings ist für Senftenbergauch künftig eine auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus geplant. Geplant ist, die Kammer im Amtsgericht Senftenberg unterzubringen, wenn das Gebäude umgebaut und saniert wird. Das bisherige Einzugsgebiet des Arbeitsgerichts Senftenberg, das sich auf die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz erstreckt, ist so groß, dass die Bewahrung des Standorts aus Gründen der erforderlichen Rechtsgewährleistung notwendig ist. Ansonsten müssten die Rechtsuchenden zum Arbeitsgericht in das weit entfernt liegende Cottbus fahren, was für viele schwer zumutbar wäre. Das gilt besonders in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, in denen die Parteien oft nicht einmal Geld für eine anwaltliche Vertretung aufwenden können.

Nicht realisiert werden soll dagegen ein ebenfalls diskurtiertes zentrales Grundbuchamt. Da sich ein Erfolg bei der Entwicklung der elektronisch verfügbaren Grundakte noch nicht abzeichnet, bleibt die papiergebundene Grundakte nach Ansicht der Landesregierung auf absehbare Zeit alternativlos. Da außerdem bei Grundbuchänderungen Grundakten beizuziehen sind, müssten Rechtsanwälte und Notare stets das zentrale Grundbuchamt aufsuchen. Ebenso unzumutbar wäre der Arbeitsplatzwechsel, der mit der Einrichtung eines zentralen Grundbuchamtes für eine große Anzahl von Rechtspflegern verbunden wäre. Für sie ergäben sich nicht nur erhebliche Fahrtkosten, sondern auch familiäre und soziale Belastungen. Unabhängig davon müssten für die Errichtung eines zentralen Grundbuchamts mit Lagerkapazitäten für alle papiergebundenen Grundakten Investitionen getätigt werden, die wirtschaftlich nach Ansicht der Landesregierung für Brandenburg nicht darzustellen sind.

Ein weiterer Leitgedanke des Gerichtsneuordnungsgesetzes ist die Effektivitätssteigerung in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft.

In der Südhälfte des Landes soll dieses Ziel dadurch verwirklicht werden, dass der Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen vom Landgerichtsbezirk Potsdam in den Landgerichtsbezirk Cottbus wechselt. So entstehen flächengleiche Justiz- und Polizeibezirke. Außerdem gibt es erhebliche Verbesserungen für die Strafrechtsabteilung des Amtsgerichts Cottbus. Sie ist derzeit in einem sanierungsbedürftigen Gebäude untergebracht.

In der Nordhälfte des Landes überwiegen gegenüber dem Prinzip der Flächenkongruenz besondere Herausforderungen in den Bereichen Justiz und Polizei. Deshalb wird im Landkreis Uckermark die Polizei der Polizeidirektion Frankfurt (Oder) unterstellt, während Staatsanwaltschaft und Gerichte dem Landgerichtsbezirk Neuruppin zugeordnet werden.

Auf diese Weise sollen vier zukunftsstabile Landgerichtsbezirke von etwa gleicher Bedeutung für die Justiz im Land Brandenburg geschaffen werden. Wäre hingegen der im Landkreis Uckermark liegende Amtsgerichtsbezirk Prenzlau dem Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) angegliedert worden, hätten erhebliche Nachteile für den Landgerichtsbezirk Neuruppin gedroht. Er hätte ohne die Uckermark fortan nur noch aus den drei Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel bestanden, was die Zukunftsfähigkeit des Landgerichts Neuruppin und der Staatsanwaltschaft stark gefährdet hätte.