Datenschutz für Arbeitnehmer

Der Bundesrat will Arbeitnehmer effektiver vor unzulässiger Überwachung durch Arbeitgeber schützen. In einer jetzt gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Sie sollen die Grenzen zulässiger Datenerhebung, -verarbeitung und -verwendung klar definieren und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.

Datenschutz für Arbeitnehmer

Hintergrund für den Vorstoß der Länder sind Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, in denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Beispiel per Video durchgängig überwacht und dabei deren Würde und Recht auf informationelle Selbstbestimmung missachtet haben. Nach Ansicht des Bundesrates ist die geltende Rechtslage zu unübersichtlich. Er fordert daher praktikable und verständliche Regelungen, die die Prinzipien der Transparenz, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit beachten.

Bundesrat-Drucksache 665/08