Arbeiten und gleichzeitig Angehörige pflegen: Das bringt viele Berufstätige an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Zukünftig soll hier die so genannte Familienpflegezeit für Abhilfe sorgen und es den Betroffenen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren ohne allzu hohe Einkommenseinbußen hinzunehmen. Einen entspchrechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung jetzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Gesetz soll Anfang 2012 in Kraft treten.
Geregelt wird zunächst ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung: Die geplante Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern können, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren. Den eigentlichen Vertrag über die Familienpflegezeit schließen die betroffenen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber. Das Gesetz bietet lediglich den Rahmen, den Arbeitgeber und Beschäftigte ausfüllen. Die Menschen können so auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren.
Finanziert werden soll dies durch einen „Gehaltsvorschuss“ des Arbeitgebers: Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75% seines letzten Bruttoeinkommens. Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist.
Um die Belastung der Arbeitgeber durch die Pflegezeit etwas abzufedern, stellt ihnen der Bund mit Hilfe der staatlichen KfW-Bankengruppe ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Gehalts zur Verfügung. Dieses Darlehen zahlen die Arbeitgeber dann zurück, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber weiter nur ein reduziertes Gehalt erhalten. Es bleibt für den Arbeitgeber allerdings noch das Risiko, dass sein Arbeitnehmer sich nach der Familienpflegezeit (vertragswidrig) weigert, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen, um die die Risiken einer Berufs – und Erwerbsunfähigkeit für ihren Arbeitgeber zu minimieren. Die Kosten dafür sollen bei etwa 10 bis 15 € im Monat liegen.











