Unfall bei der Familienpflege

Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson, die einen Unfall bei einer der konkreten Pflegetätigkeit im Bereich der Grundpflege vorbereitenden Handlung erleidet, nur dann, wenn ein enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der vorbereitenden Handlung und der

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Familienpflegezeit

Arbeiten und gleichzeitig Angehörige pflegen: Das bringt viele Berufstätige an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Zukünftig soll hier die so genannte Familienpflegezeit für Abhilfe sorgen und es den Betroffenen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren ohne allzu hohe Einkommenseinbußen hinzunehmen. Einen entspchrechenden

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