Die Verpflichtung, die eigenen Angestellten ins Homeoffice zu senden, ist in Deutschland im Mai 2022 ausgelaufen. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht genau, wie sie auf das Auslaufen der Regelung reagieren sollen. Deshalb sind sie gut damit beraten, bei kniffligen Fragen einen Anwalt zu kontaktieren, der unter anderem auf arbeitsrechtliche Themen spezialisiert ist.
Wichtig: Der Anwalt sollte greifbar sein
Gute Anwälte sind über das komplette Bundesgebiet verteilt. Doch zum einen sind die rechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedlich und zum anderen ist ein persönlicher Besuch nur dann möglich, wenn sich der Anwalt in der unmittelbaren Nähe befindet.
Wer sein Unternehmen beispielsweise in Göttingen oder Umgebung hat, ist deshalb gut damit beraten, bei entsprechenden Anfragen auch einen Rechtsanwalt in Göttingen zu kontaktieren.
Das Gewohnheitsrecht könnte ausgelöst werden
Was viele Unternehmer nicht wissen: Wer jetzt ein Auge zudrückt und seine Belegschaft weiter im Homeoffice arbeiten lässt, könnte Schwierigkeiten bekommen, wenn er die Angestellten zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück ins Büro beordern möchte.
Denn dadurch wird möglicherweise das Gewohnheitsrecht ausgelöst. Aus diesem könnte sich ein Rechtsanspruch für die Angestellten entwickeln, ihre Arbeit weiterhin in den eigenen vier Wänden zu verrichten.
Verträge und Betriebsvereinbarungen sorgen für Klarheit
Viele Unternehmer haben es verabsäumt, in der Zeit der Pandemie entsprechende Betriebsvereinbarungen für die komplette Belegschaft und Arbeitsverträge für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuarbeiten, die rechtliche Klarheit schaffen.
Eine verpasste Gelegenheit, die jedoch spätestens jetzt nachgeholt werden sollte. Dabei empfiehlt es sich für beide Seiten, nicht auf stur zu schalten und seinen unbedingten Willen durchzusetzen. Denn eines ist klar: Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben durcheinandergewirbelt und das betrifft auch die Art und Weise, wie wir heute arbeiten.
Deshalb empfiehlt es sich, die Vorteile dieser neuen Arbeitsweise zu nutzen und die Bedingungen für die Arbeit von zuhause aus vertraglich klar zu definieren. Dabei kann auch die Häufigkeit eingeschränkt werden. So ist es beispielsweise möglich, den Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice zwar nicht dauerhaft zu genehmigen, aber zumindest für ein oder zwei Arbeitstage pro Woche.
Um die entsprechenden Vereinbarungen rechtlich einwandfrei auszuarbeiten und zu formulieren, empfiehlt es sich, den Rat und die Unterstützung eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltes einzuholen.
Bildnachweis:
- Computer: 377053











