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Der Weg vom Bett ins Homeoffice

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall befand sich der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das

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