Der Koalitionsvertrag* der neuen Bundesregierung firmiert unter dem Titel “Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit”. Darin werden auch Neuerungen für die Rechte von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften definiert. Zudem wurde bestimmt, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Arbeitsstunde angehoben wird. Die wichtigsten Änderungen bezüglich der Arbeitswelt werden im Folgenden zusammengefasst.
Wichtigste Neuerungen für Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmer
Der kürzlich vorgestellte Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des deutschen Bundestags befasst sich auf sechs Seiten mit den Vorhaben bezüglich des Arbeitsrechts. Noch ist es naturgemäß nicht ersichtlich, wie die Umsetzung konkret ablaufen kann. Als sicher gilt, dass Digitalisierung und Flexibilität die wichtigsten Anliegen des neuen Papiers sind.
Recht auf Homeoffice
Ein allgemeines Recht auf Homeoffice wird es nicht geben. Allerdings stellen die Regierungsparteien klar, dass Arbeitgeber den Wunsch eines Beschäftigten nach Heimarbeit nicht rundweg ablehnen können. Eine Ablehnung darf nicht sachfremd oder willkürlich erfolgen, sondern muss mit “betrieblichen Belangen” begründet sein.
Dabei soll mobiles Arbeiten überall in der EU ohne Einschränkungen möglich werden. Die Beschäftigung im Homeoffice wird klar von der Telearbeit abgegrenzt. Dadurch kann definiert werden, wie der heimische Arbeitsplatz hinsichtlich Gesundheits- und Arbeitsschutzes realisiert werden soll.
Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern
Der Gender Pay Gap beschreibt die unterschiedliche Bezahlung von Mann und Frau für dieselbe Tätigkeit. Zur Annäherung beider Lohnniveaus setzt die Ampel auf die sogenannte “Prozessstandschaft”. Diese soll nun im Entgelttransparenzgesetz verankert werden.
Diese Änderung stärkt die Position der betroffenen Beschäftigten dahingehend, dass sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht mehr auf sich allein gestellt sind, sondern sich auch an Verbände wenden können.
Flexiblere Arbeitsmodelle
Die bisher gültigen Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort sollen schon 2022 optimiert werden. Dabei wollen sich die Regierungsparteien an den europäischen Normen der Zeiterfassung orientieren. Die Möglichkeit für Vertrauensarbeitszeit wird ausdrücklich beibehalten.
Vornehmlich steht eine Aufweichung des 8-Stundentags zur Disposition. Zudem ist eine Änderung der längstens erlaubten Arbeitszeit von vorübergehend 10 Stunden auf der Agenda zu finden.
Digitaler Zugang für Gewerkschaften
Den Gewerkschaften werden mehr virtueller Einfluss in den Betrieben zugesichert. Dabei sollen die digitalen denen der bestehenden analogen Rechte angeglichen werden. Es wird sich auf Artikel 9 des Grundgesetzes bezogen, nachdem Gewerkschaften Beschäftigte über ihre Arbeit informieren und anwerben können müssen.
Durch das mobile Arbeiten fällt dieser Zugang weg, innerbetriebliche Aushänge von Informationen erreichen Arbeitnehmer im Homeoffice nicht mehr. Dabei legt die IG Metall Wert darauf, dass zeitgemäße Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten nicht ausgespart werden dürfen.
Digitale Betriebsratssitzungen und -wahlen
Aufgrund der Pandemie hatte die ehemalige Regierung den § 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingeführt. Damit wurde es gestattet, Betriebsratsversammlungen und -sitzungen virtuell durchzuführen. Diese Ausnahmeregelung war auf Ende Juni 2021 befristet. Danach wurde wieder den Präsenzveranstaltungen Vorrang eingeräumt.
Die Option der digitalen Zusammenkünfte soll nun dauerhaft gegeben sein. Dabei können die Betriebsräte frei wählen, ob sie virtuell oder analog arbeiten möchten. Das gilt auch für die turnusmäßigen Betriebsratswahlen diesen Jahres, die in Form eines Pilotprojekts online durchgeführt werden können.
Erweiterung der Arbeitnehmermitbestimmung
Viele Unternehmen vornehmlich aus der Startup-Szene fallen damit auf, dass sie die Bildung eines Betriebsrates zu verhindern versuchen. Als aktuelles Beispiel sei der Lieferdienst Gorillas angeführt. Die Firmenleitung ging rechtlich gegen die Wahl eines Betriebsrates vor. Die Ampel stuft solch ein Vorgehen zukünftig als “Offizialdelikt” ein. Ein solcher ist eine Straftat und wird automatisch strafrechtlich verfolgt.
Bei der Umwandlung eines deutschen Unternehmens in eine europäische Gesellschaft (SE) einigen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter bisher einmalig über den Stand der Mitbestimmung. Bei einem Wachstum der Gesellschaft wurde nicht neu verhandelt, was zu einer Mitbestimmungsvermeidung für die Arbeitnehmer führen kann. Hier verspricht die Ampel Verbesserungen.
Tarifflucht
Die Bundesregierung möchte die grassierende Tarifflucht eindämmen. Dabei treten Arbeitgeber aus ihren Verbänden aus, um der Tarifbindung zu entgehen und niedrigere Löhne zu zahlen. Dieser Prozess kostet die Gesellschaft Milliarden. Zukünftig soll eine öffentliche Auftragsvergabe an die Existenz repräsentativer Tarifverträge der jeweiligen Branche gebunden werden.











