Eine betriebsratsfähige Organisationseinheit in Form eines als Betrieb geltenden selbstständigen Betriebsteils im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes kann auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.
In dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall führt die Arbeitgeberin, eine Fluggesellschaft mit Sitz in
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