Die einseitige Anordnung zur Kurzarbeit ist dem Arbeitgeber nur dann erlaubt, wenn entweder mit dem Arbeitnehmer hierüber eine wirksame Individualvereinbarung oder eine Betriebsvereinbarung geschlossen worden ist, oder eine tarifvertragliche Vorschrift vorhanden ist. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Siegburg in dem hier vorliegenden Fall einen Arbeitgeber dazu verurteilt, trotz angeordneter Kurzarbeit
Lesen