Kündigung am Weltfrauentag

In dem Umstand, dass eine Kündigung am Weltfrauentag ausgesprochen wird, liegt keine geschlechtsspezifische Diskriminierung.

Kündigung am Weltfrauentag

Zumindest dann nicht, wenn der Kündigungstermin nicht ausdrücklich deswegen so gewählt wurde.

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 28. August 2007, 21 Ca 125/07