Versorgungszusagen bei der LBBW

Die anlässlich der Überführung der Versorgungszusagen nach § 21 Abs. 4 Landesbankgesetz BW zur LBBW fusionierten Banken gegebene Besitzstandszusage enthält hinsichtlich der Altersversorgung – auch soweit Beschäftigte vom Bundesangestelltentarif im Übrigen in den Geltungsbereich der Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken („Banktarif“) gewechselt sind – eine dynamische Verweisung auf das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes.

Versorgungszusagen bei der LBBW

Die nach § 73 Abs. 1 ZVK-L i.V.m. § 18 Abs. 2 BetrAVG vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung sowie zur Unverbindlichkeit der auf ihrer Grundlage erteilten Startgutschriften1.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Mai 2011 – IV ZR 105/09

  1. Fortführung von BGHZ 174, 127[]
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Rückzahlungsansprüche wegen überzahlter Post-Versorgungsleistungen