Das einzig wahre Oberharz

Im Rahmen der Kommunalreform in Sachsen-Anhalt schlossen sich zum Jahreswechsel 2010 die bis dahin selbständigen Städte Elbingerode (Harz), Benneckenstein (Harz) und Hasselfelde sowie die Gemeinden Elend, Sorge, Stiege und Tanne zu einer neuen Stadt zusammen, die den „tourismusoptimierten“ „Stadt Oberharz am Brocken“ zusammen. Dies wiederum mißfiel der benachbarten niedersächsischen Samtgemeinde Oberharz (übrigens eine historische Samtgemeinde mit historisch gewachsenem Gemeindenamen, der rückverfolgbar ist bis zur niedersächsischen Kommunalreform 1972!), die um die Einzigartigkeit ihres Gemeindenamens fürchtete: Wenn schon Oberharz, dann nur auf ihrem Gemeindegebiet! Basta!

Das einzig wahre Oberharz

Das Verwaltungsgericht Magdeburg teilte nun aber die Bedenken der niedersächsischen Gemeinde nicht und wies im Streit um den Gemeindenamen „Oberharz“ die Klage der Samtgemeinde Oberharz gegen die Stadt Oberharz am Brocken ab: Das Verwaltungsgericht sah in der Verwendung des Namens „Stadt Oberharz am Brocken“ keine Namensanmaßung, da eine Verwechslungsgefahr der beiden Beteiligten nicht gegeben ist. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts wird eine solche Gefahr durch die vorweg gestellten Begriffe „Samtgemeinde“ bzw. „Stadt“ und den Zusatz „am Brocken“ sowie die weitergeführten Namen ihrer Gemeindemitglieder bzw. Ortsteile weitestgehend ausgeschossen.

Außerdem unterliege der Begriff „Oberharz“ nun einmal dem Wandel und bezeichne jedenfalls in jüngerer Vergangenheit auch das Gebiet der Beklagten.

Vielleicht ein Trend für zukünftige Kommunalreformen und Umbenennungen: Alle neuen Gemeinden, Städte, Kreise einfach nach der Region benennen – Beispiele hierfür gibt es in den letzten Jahren ja auch aus anderen Bundesländern: „Rheinkreis Neuss“ „Rhein-Erft-Kreis“ „Eifelkreis Bitburg-Prüm“. Und bei Namensüberschneidungen einfach durchnummerieren: Ostfriesland I – Ostfriesland II. Ist doch gleich viel einladender als Aurich und Leer. Wieso nur kommen mir hier gerade die Ostfriesen in den Sinn? Vielleicht wäre Ostfriesharz ja noch eine Alternative – aber nein, dass will ja keiner.

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Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 12. Juli 2011 – 9 A 247/09 MD