Nachdem nun auch der Bundesrat der 23. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) zugestimmt hat, steigen rückwirkend zum 1. Oktober 2010 die BAföG-Leistungen. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Die BAföG-Bedarfssätze steigen um zwei Prozent, die Freibeträge um drei Prozent. Rückwirkend ab dem 1. Oktober beträgt damit der Höchstsatz für Studierende 670 € monatlich.
- Gleichzeitig wird der Krankenversicherungszuschlag an die geltenden Beitragssätze in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung angepasst.
- Die Altersgrenze soll von 30 auf 35 Jahre steigen. Damit sollen insbesondere Bachelorstudenten mehr Zeit erhalten, um vor Aufnahme des Master-Studiums Berufserfahrung zu sammeln. Für Studierende mit Kindern erhöht sich die Altersgrenze zusätzlich noch um die Erziehungszeiten.










