Die elektronische Lohnsteuerkarte

Die Elektronische Lohnsteuerkarte kommt und die althergebrachte Lohnsteuerkarte aus Papier hat endgültig ausgedient. Damit einher gehen noch weitere Umstellungen, die auch den Arbeitnehmer betreffen. So ist für jede Änderung nicht mehr das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig.

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden nun alle notwendigen Daten als „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert.

Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz nun bekannt gab, wird in Rheinland-Pfalz jeder Bürger dazu angehalten, die Angaben der Finanzverwaltung zu kontrollieren. In der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November erhalten alle rheinland-pfälzischen Arbeitnehmer ein Schreiben der Finanzverwaltung. Hierin enthalten sind die ab Januar 2012 gültigen Informationen, die der jeweilige Arbeitgeber benötig, um die Lohnsteuer individuell zu berechnen. Diese so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, also Steuerklasse, Zahl der Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Diese Daten, die der Arbeitgeber bislang nur von der Lohnsteuerkarte seines Arbeitnehmers erhalten hat, werden ihm im neuen Verfahren elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Um sicherzugehen, dass die Angaben korrekt gespeichert wurden, erhält jeder Betroffene nun die Möglichkeit, seine in dem Schreiben aufgeführten Daten zu überprüfen. Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierzu können auf der Rückseite des Schreibens die erforderlichen Korrekturen vorgenommen werden. Da mit erhöhtem Publikumsverkehr in den Finanzämtern zu rechnen ist, empfiehlt die Oberfinanzdirektion Koblenz, diese Korrekturen der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen.

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Vorteil dieses neuen, elektronischen Verfahrens: Die Kommunikation zwischen Arbeitgeben, Arbeitnehmern und Finanzamt wird erleichtert und Behördengänge entfallen. So werden steuerlich relevante Angaben, wie Heirat oder Geburt eines Kindes von den Gemeinden direkt der Datenbank übermittelt, so dass der Gang zum Finanzamt nicht mehr erforderlich ist. Und Geld wird langfristig auch gespart: So entfallen die Kosten für die Herstellung und den Versand der Papier-Lohnsteuerkarte. Allein in Rheinland-Pfalz beliefen sich diese jährlich auf rund 58.000 Euro für den Druck der drei Millionen Lohnsteuerkarten plus rund 750.000 Euro für Porto und Versand.

Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet. Hier sind neben Vordrucken auch Antworten zu häufig gestellten Fragen zu finden. Bei weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte steht zudem eine Hotline zur Verfügung.

Wichtige Änderungen in Bezug auf die Lohnsteuerkarte:

  • Seit 1. Januar 2011 ist das Finanzamt für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 einheitlich zuständig und nicht mehr die Gemeinde.
  • Ab Januar 2012 werden alle Angaben, die bislang auf der Papier-Lohnsteuerkarte enthalten waren in einer Datenbank gespeichert und für den jeweils berechtigten Arbeitgeber zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Die gewohnte Lohnsteuerkarte auf Papier fällt damit endgültig weg.
  • Ab 1. Oktober 2011 müssen Bürger, die für ihre Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, beim zuständigen Finanzamt sämtliche Einträge von Freibeträgen beantragen, damit sich die monatlich vom Bruttolohn einbehaltene Lohnsteuer ab 2012 reduziert (sogenannter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) Antragsformulare hierfür sind in den Finanzämtern erhältlich, können aber auch über das Internet abgerufen werden.
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