Die Finanzzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an seine Kommunen reichen angesichts stark gestiegener Sozialausgaben schon seit längerem nicht mehr aus, um den Kommunen eine der Landesverfassung entsprechende angemessene Finanzausstattung zu sichern. Der Landesgesetzgeber hat den kommunalen Finanzausgleich daher zum 1. Januar
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