Freibeträge oder Verschmelzung

Die für den Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Anspruch genommenen Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die Kapitalgesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb auf eine Personengesellschaft verschmolzen wird.

Freibeträge oder Verschmelzung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Mai 2006 – II R 71/04