16. Juli 2007 Rechtslupe GmbH statt Verein? Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Februar 2007 – II R 66/05
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