Sachbezugswerte für 2025

Die Sachbezugswerte nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden regelmäßig angepasst, so auch jetzt wieder zum Jahreswechsel 20025.

Sachbezugswerte für 2025

Maßgeblich sind nunmehr die Werte nach Artikel 1 der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 3. Dezember 2024.

Ab dem 1. Januar 2025 betragen die Sachbezugswerte somit:

 Sachbezugswerte für 2025Bisherige Werte (für 2024)

  • Für das Frühstück:

 2,30 €  2,17 €

  • Für das Mittag- und Abendessen jeweils:
 4,40 € 4,13 €

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