Anspruch auf eine Steuernummer

Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch im Sinne des § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen.

Anspruch auf eine Steuernummer

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. September 2009 – II R 66/07

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