Abiturient kann nicht zählen

Die fehlerhafte Angabe der Anzahl der Wörter in einer schriftlichen Abiturprüfungsarbeit stellt keine schwerwiegende Täuschungshandlung dar, die das Feststellen des Nichtbestehens der Abiturprüfung rechtfertigen kann.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt in dem hier vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren eines Schülers, dessen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die Abi-Wunschnote – Klage statt Leistung?

Bei der Bewertung von Prüfungsklausuren steht dem Prüfer ein Beurteilungsspielraum zu, so dass eine gerichtliche Korrektur von Prüfungsentscheidungen grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt unterstellt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde Erwägungen angestellt

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Legastheniker in der Abiturprüfung

Auch in der Oberstufe des Gymnasiums müssen Schülerinnen und Schülern mit festgestellter Legasthenie bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Klausuren) Erleichterungen der äußeren Arbeitsbedingungen gewährt werden.

Die für die Oberstufe und die Abiturprüfung erlassenen Vorschriften über den pauschalen Punktabzug bei schwerwiegenden

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