Erfolgt die Einordnung einer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübenden Wasser- und Abwassergenossenschaft in die WZ 2003 gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 StromStV nach dem höchsten zuzurechnenden Aufkommen aus Beiträgen, rechnen zu den dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnenden, im Wesentlichen aus Erdbewegungsarbeiten und Wasserbau bestehenden, keine Hilfstätigkeiten
LesenSchlagwort: Abwasserentsorgung
Rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dem zugrunde lag eine rückwirkende Änderung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes: Die Hauseigentümerinnen wenden sich gegen ihre Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen auf Grundlage von
LesenAbwasser-Anschlussbeiträge für Altanschließer in Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in mehreren Revisionsverfahren bestätigt, dass Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31.12 2008 auch dann zu Anschlussbeiträgen für die Abwasserentsorgung herangezogen werden konnten, wenn ihre Grundstücke schon zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren. Die Kläger sind Eigentümer bebauter Grundstücke, die bereits vor der Wiedervereinigung über
LesenKanalisation statt Kleinkläranlage – und der Baukostenzuschuss
Wird ein Grundstück, dessen Schmutzwasser zuvor einer auf dem Grundstück befindlichen Kleinkläranlage mit einem an das öffentliche Abwassernetz angeschlossenen Überlauf zugeführt wurde, an eine neu errichtete öffentliche Schmutzwasserleitung angeschlossen, kann hierfür nach den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser ein Baukostenzuschuss für einen „Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen“ geschuldet sein. Im vorliegend
LesenErhebung einer Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag
Hängt die sachliche (Abwasser-)Beitragspflicht für ein im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegendes Grundstück satzungsrechtlich davon ab, dass es baulich oder gewerblich genutzt werden darf, und ist bereits eine Baugenehmigung erteilt worden, kann auch dann keine Vorausleistung mehr erhoben werden, wenn die im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraßen tatsächlich noch nicht angelegt sind. Die
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