Die Münzgeldklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank können unwirksam sein, wenn das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die der Bank durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Verbraucherschutzverbandes stattgegeben und die weitere Verwendung der
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