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Kein Dr. in der Sterbeurkunde

Nach dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 ist der akademische Grad des Verstorbenen im Sterberegister und in der Sterbeurkunde nicht einzutragen.

Bisher entsprach es der zu Gewohnheitsrecht erstarkten Übung, zumindest auf Wunsch des Betroffenen auch die akademischen Grade in

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Der chinesische Gastprofessor – Ein plastischer Titel

Hochschulrecht ist Ländersache. Zumindest einen wird’s freuen: Der Heidelberger Plastinator Dr. Gunther von Hagens durfte seinen chinesischen Gastprofessorentitel in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen ohne die Herkunftsbezeichnungen führen, die das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium hierfür festgelegt hatte, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht

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Der falsche Dr. im Personalausweis

Ein in Deutschland nicht anerkannter Doktortitel kann bei einem Deutschen zum Einziehen des Reisepasses und Personalausweises führen, wenn dort der – in Deutschland nicht führbare – Doktortitel eingetragen ist.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Düsseldorf entschiedenen Rechtsstreit wehrte sich ein

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JUDr. oder „doctor práv“

Gekaufte Dr.-Titel sind auch nicht immer das, was sie scheinen: Der in der Slowakei erworbene akademische Titel „doctor práv“ („JUDr.“) darf in Deutschland nur in der verliehenen slowakischen Form, aber nicht in der Form des „Dr.“ als Namenszusatz geführt werden.

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