Die durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Niedersachsen am 07.11.2011 mit Wirkung zum 01.12.2011 ausgesprochene Allgemeinverbindlicherklärung des am 17.05.2010 abgeschlossenen Entgelttarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Niedersachsen ist mangels Erreichen des nach § 5 Abs. 1 Satz
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