Mindestlohn im Bäckerhandwerk

In Niedersachsen ist der „Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das niedersächsische Bäckerhandwerk“ demnächst allgemeinverbindlich. Das Wirtschaftsministerium ist der Empfehlung des Tarifausschusses für das Land Niedersachsen nachgekommen, die für das Entgelt wesentlichen Regelungen des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für das niedersächsische Bäckerhandwerk für

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