Das in einem Riester-Vertrag angesparte Kapital unterliegt dem Pfändungsschutz, wenn der Altersvorsorgevertrag im Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war, bereits ein Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt wurde und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall den Rechtsstreit zur
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