Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt

Das – in Höhe von jeweils 5% des Bruttoeinkommens gebildete – Altersvorsorgevermögen bleibt im Rahmen des Elternunterhalts unangreifbar. Der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt,

Artikel lesen