Ziviljustizgebäude Amtsgericht/Landgericht Hamburg

Die c/o-Adresse der Klägerin

Mit den Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall streiten die Parteien um die Frage, ob die Angabe der ladungsfähigen Anschrift

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