Eine kontinuierliche, erkennbar auf Dauer angelegte Beschäftigung kann zur rechtlichen Verklammerung einer Vielzahl aufeinanderfolgender Aufträge zu einem einheitlichen Arbeitsverhältnis führen.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall streiten eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt und ein Marketingberater über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die
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