Zum 31. Dezember 2006 ist die Übergangsregelung für Tarifverträge in § 25 Arbeitszeitgesetz ausgelaufen. Damit sind ab dem 1. Januar 2007 nur noch diejenigen Arbeitszeitregelungen zulässig, welche den gesetzlich vorgegebenen Abweichungsrahmen einhalten.
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