Kommt es zu einer Flugverspätung, ist die Fluggesellschaft zur Zahlung einer Ausgleichsleistung verpflichtet, die entschieden hat, den Flug durchzuführen. Dagegen kann von der Fluggesellschaft, die das Flugzeug und die Besatzung vermietet hat, keine Ausgleichszahlung verlangt werden. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union in dem hier vorliegenden Fall eines Vorabentscheidungsersuchens
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