Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens Zweifelsfragen zur Vereinbarkeit der Regelung zum sog. Reverse-Charge-Verfahren vorgelegt. Während im Regelfall der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer abzuführen hat, schuldet für Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung

Artikel lesen
Bundesverwaltungsgericht

Die gekappte Fremdleitung im Tiefbau

Der vom Auftraggeber mit dem von ihm beauftragten Tiefbauunternehmer vereinbarte Haftungsausschluss für Beschädigungen von Fremdleitungen kann sich auf den mit der Einweisung des Tiefbauunternehmers beauftragten Bauleiter erstrecken.

Eine solche Haftungsfreizeichnung wirkt auch zugunsten des Bauleiters als Erfüllungsgehilfen des Tiefbauunternehmers.

Auszugehen

Artikel lesen