Wer nach dreijähriger Ausübung eines Amtes mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit in den Ruhestand tritt, kann Versorgung nicht nach dem Beförderungsamt, sondern nur nach dem auf Lebenszeit innegehabten niedrigeren Amt erhalte, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger war
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