Aufnahme in eine katholische Grundschule

Der in Nordrhein-Westfalen geltende landesverfassungsrechtliche Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder beim Zugang zu Bekenntnisschulen ist, wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster jetzt nochmals bestätigt hat, mit dem Grundgesetz vereinbar.

So hat das OVG Münster nun die Beschwerde eines in

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