Katholische Schüler auf die katholische Grundschule!

Eine katholische muss einen katholischen Schulanfänger vorrangig vor bekenntnisfremden Schülern aufnehmen.

Katholische Schüler auf die katholische Grundschule!

Nach dem Schulgesetz habe, so das Verwaltungsgericht Aachen in einer aktuellen Entscheidung, jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Für Bekenntnisschulen gelte dieser Anspruch aber wegen des spezifischen Erziehungsauftrags dieser Schulen nur eingeschränkt. Bekenntnisschulen würden für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses eingerichtet.

Bekenntnisfremden Schülern stehe grundsätzlich nicht der Weg zur Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule offen, wenn eine Gemeinschaftsgrundschule in zumutbarer Entfernung liege.

In hier entschiedenen Fall aus Euskirchen waren unter den 29 aufgenommenen bekenntnisfremden Schülern mehrere, die eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen könnten, so dass das Verwaltungsgericht Aachen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die katholische Grundschule zur Aufnahme des katholischen Schulanfängers verpflichtete.

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 11. August 2015 – 9 L 661/15