Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG genannten Ausbildungsstätten dürften einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang dann vermitteln, wenn der Bildungsgang nach den Ausbildungsbestimmungen objektiv auf zwei Jahre oder mehr angelegt ist. Die Verkürzung
Artikel lesen



