Eine am Karfreitag geplante Beschneidungsfeier kann nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln von der Ordnungsbehörde untersagt werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall hatte der Betreiber des „Euro Saal“ in Köln geklagt, der diesen Saal auch für islamische Beschneidungsfeiern
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