Beschneidungsregelung in Berlin

Solange es keine bundesgesetzliche Regelung bezüglich religiös motivierter Beschneidungen gibt, will das Land Berlin grundsätzlich von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Diese Regelung hat der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann nun bekannt gegeben,

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