Anzeigepflicht für Heimbetreiber

Für die Anzeigepflicht zum Betrieb eines Heimes nach dem Niedersächsichen Heimgesetz ist es maßgebend, ob eine Wohngemeinschaft selbstbestimmt ist oder nicht. Schon dann, wenn der Betreiber einer Anlage zugleich Wohnraum überlässt und Leistungen der ambulanten Betreuung erbringt, ist eine Wohngemeinschaft

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