Nachlaufende Verbindlichkeiten des Eröffnungsverfahrens – und die Insolvenzverwaltervergütung

Die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters ist um die bei der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründeten, erst im eröffneten Verfahren beglichenen Masseverbindlichkeiten („nachlaufende Verbindlichkeiten des Eröffnungsverfahrens“) zu kürzen.

Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 02.03.2017 entschieden hat, ist in die Berechnungsgrundlage

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