Vorschleusungsrecht: Containerschiffe gegen Güterfrachtschiffe

Die Bevorzugung der Containerschifffahrt gegenüber der sonstigen Güterfrachtschifffahrt durch die Einräumung eines Vorschleusungsrechts ist durch die Binnenschifffahrtsstraßenordnung erlaubt. Die Binnenschiffer mit herkömmlichen Güterfrachtschiffen sind durch die Vorschleusungsgenehmigung nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht

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Die Entschädigung für ein Schiff

Im Falle ihrer vermögensrechtlichen Schädigung sind Schiffe rechtlich „bewegliche Sachen“ und als solche zu entschädigen. Der Gesetzgeber hat Schiffe zwar für Teilaspekte in einzelnen Normen Grundstücken gleichgestellt – aber keinesfalls grundsätzlich.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Magdeburg in dem

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