Bundesnachrichtendienst

Sicherheitsüberprüfung – und keine Einschätzungsprärogative des BND

Auch die seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2015 beschlossenen Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes lassen ein behördliches Letztentscheidungsrecht des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos nicht hinreichend klar erkennen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht dem

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Staatliches Lauschen am DE-CIX-Internetknoten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in erster und letzter Instanz auf die Klage der Betreiberin des Internetknotenpunkts DE-CIX bestätigt, dass das Bundesministerium des Innern sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen durch den Bundesnachrichtendienst mitzuwirken.

Nach dem Gesetz zur

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Die Internetüberwachung des BND

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage eines Rechtsanwalts als unzulässig abgewiesen, der sich gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung im Jahre 2010 durch den Bundesnachrichtendienst gewandt hat.

Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist der Bundesnachrichtendienst im

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