Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Ausbau der L 419 in Wuppertal-Ronsdorf ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen rechtswidrig, das Gericht hat den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte Ende des Jahres 2023 den vierspurigen
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