Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter aus Gütersloh, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Mit heute verkündetem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht im zweiten
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