Klageerhebung per eMail

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf steht es einer wirksamen Klageerhebung per eMail nicht entgegen, wenn der eMail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Weder § 52a Abs. 1 Satz 3 FGO noch § 2 Abs. 3 der Verordnung über

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