Tippfehler-Domains

Sind Tippfehler-Domains, also Domainnamen, die bewusst in einer fehlerhaften Schreibweise eines bereits registrierten Domainnamens angemeldet sind, zulässig? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen, und erkannte – wenn auch im konkreten Fall keine namensrechtliche – zumindest eine

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Geschäftsmann

Die Haftung des Admin-C

Die Haftung des auf Löschung des Domainnamens in Anspruch genommenen Admin-C als Störer setzt voraus, dass ihn ausnahmsweise eine eigene Pflicht trifft zu prüfen, ob mit der beabsichtigten Registrierung Rechte Dritter verletzt werden. Voraussetzung ist insofern das Vorliegen besonderer gefahrerhöhender

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Landgut Borsig

Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen: Der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch des maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet

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Oberlandesgericht

Haftung des Admin-C

Der Bundesgerichtshofs hatte aktuell zu entscheiden, ob der administrative Ansprechpartner, der bei Registrierung eines Domainnamens immer dann benannt werden muss, wenn der Anmelder nicht im Inland wohnt, in Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen der registrierte Domainname Rechte

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